Wie ein seit Jahren bekanntes Auswahlprinzip Teilnahme schützt und Leistungsstabilität ausblendet
Nachdem „Es war vorhersehbar“ das wiederkehrende Muster und die Frage nach institutionellen Konsequenzen beschrieben hat, richtet DSINA den Blick auf einen konkreten Prüfstein: die Nominierungskriterien für die Trampolin-Weltmeisterschaften 2026. Ein bisher unveröffentlichter Text aus dem Jahr 2017 zeigt, dass die zentrale Schwäche dieses Verfahrens keineswegs neu ist.
Die damaligen und heutigen Regeln sind nicht identisch. Wiederholt wird jedoch dieselbe Bewertungslogik: Eine kleine Zahl erfolgreicher Übungen kann Kaderstatus oder internationale Teilnahme legitimieren, während eine größere Zahl von Fehlversuchen, Übungen unterhalb der Norm oder Abbrüchen im formalen Ergebnis kaum sichtbar wird.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Kann jemand die Leistung erreichen? Sondern: Wie häufig gelingt sie im Verhältnis zu allen verfügbaren Versuchen?
Hannover 2026: der erste Prüfstein
Die Deutschen Meisterschaften im Rahmen der Finals 2026 in Hannover waren nicht nur ein nationaler Titelkampf. Sie waren zugleich der erste von drei ausdrücklich benannten Nominierungswettkämpfen für die Weltmeisterschaften 2026 in Nanjing.
Wer konnte dort jene Leistungen erbringen, die der Deutsche Turner-Bund selbst als Mindestanforderung festgelegt hat? Die Zwischenbilanz fällt ernüchternd aus: Bei den Männern erfüllte mit Lars Garmann genau ein Turner die vollständige Mindestanforderung zweimal. Bei den Frauen gelang dies keiner einzigen Turnerin.
Das ist zunächst ein sportliches Ergebnis. Es legt aber zugleich offen, was das Auswahlverfahren tatsächlich misst: internationale Leistungsfähigkeit und Wettkampfstabilität – oder lediglich die Fähigkeit, innerhalb einer Reihe von Versuchen zweimal den richtigen Moment zu erwischen?
Die Anforderungen des DTB
Für die Frauen verlangt der DTB:
- mindestens 53,000 Punkte;
- einen Schwierigkeitswert von mindestens 12,5;
- beide Werte innerhalb derselben Kürübung;
- die vollständige Anforderung zweimal.
Für die Männer gelten:
- mindestens 58,500 Punkte;
- ein Schwierigkeitswert von mindestens 17,0;
- beide Werte wiederum innerhalb derselben Übung;
- auch diese Leistung zweimal.
Der angestrebte Schwierigkeitswert liegt mit 14,4 bei den Frauen und 18,1 bei den Männern höher. Verbindliche Mindestwerte sind jedoch 12,5 beziehungsweise 17,0. Das Dokument formuliert ausdrücklich: „Muss 2-mal erfüllt werden.“
Zusätzlich enthält das Ranking einen Schwierigkeitsbonus: Für jedes Zehntel über dem Mindestwert wird bei einer normgerechten Übung ein Zehntel zum Rankingwert addiert. Die tatsächlich erzielte Endpunktzahl ändert sich dadurch nicht; innerhalb des Auswahlrankings erhält höhere Schwierigkeit aber zusätzliches Gewicht.
Als Nominierungswettkämpfe werden die Finals in Hannover, der Wölfe-Cup in Wolfsburg und eine weitere WM-Qualifikation im Rahmen der Deutschen Jugendmeisterschaften genannt. Weltcups bieten entsandten Aktiven weitere Möglichkeiten, die Mindestanforderungen nachzuweisen.
Die Bilanz der Frauen
Unter allen gestarteten Frauen gelang nur Aurelia Emily Eislöffel eine einzige Übung, in der beide Mindestwerte gleichzeitig erreicht wurden: Im Finale erzielte sie bei einer Schwierigkeit von 14,0 insgesamt 53,180 Punkte. In der Qualifikation blieb sie bei derselben Schwierigkeit mit 50,490 Punkten unter der Norm; ihre andere Übung wurde vorzeitig beendet. Der zweite Nachweis blieb aus.
Aileen Rösler kam der Norm am nächsten. In ihrer ersten Qualifikationsübung erreichte sie 52,930 Punkte bei einer Schwierigkeit von 12,6 – nur 0,070 Punkte unter der geforderten Endpunktzahl. Auch in ihrer zweiten Qualifikationsübung und im Finale blieb sie unter 53,000 Punkten.
Damit erfüllte beim ersten Nominierungswettkampf keine deutsche Turnerin die vollständige Mindestanforderung zweimal. Eine Turnerin erfüllte sie einmal; alle anderen erreichten keine vollständige Normleistung.
Die Bilanz der Männer
Lars Garmann erzielte in der Qualifikation 59,350 und 59,980 Punkte, jeweils bei einer Schwierigkeit von 17,0. Damit besitzt er aus Hannover zwei vollständig normgerechte Leistungen. Dass er seine Finalübung nach wenigen Sprüngen beenden musste, ändert formal nichts an diesen beiden Nachweisen.
Adrian Thomson verfehlte die Norm im Finale mit 58,400 Punkten und 16,9 Schwierigkeit knapp. Fabian Vogel zeigte mit 18,1 den angestrebten Schwierigkeitswert, blieb mit 57,930 Punkten jedoch unter der erforderlichen Endpunktzahl. Ryan Finnlay Eschke erreichte bei 17,5 Schwierigkeit 57,740 Punkte; Janis-Luca Braun blieb bei 17,0 Schwierigkeit mit 56,540 Punkten ebenfalls unter dem Grenzwert.
Von allen gestarteten Männern erfüllte damit nur Lars Garmann die vollständige WM-Mindestanforderung – und zwar zweimal.
Gezählt werden die beiden besten Ergebnisse
Nach den DTB-Kriterien werden alle normgerechten Kürübungen in ein Ranking aufgenommen. Dieses Ranking wird aus den beiden besten normgerechten Übungen gebildet. Zwei positive Ergebnisse sind also erforderlich. Nicht geregelt ist jedoch, wie viele erfolglose Versuche diesen beiden Leistungen gegenüberstehen dürfen.
Denkbar wäre folgende Bilanz:
- neun mögliche Leistungsnachweise;
- sieben Übungen unterhalb der Mindestanforderung oder mit Übungsabbruch;
- zwei Übungen oberhalb der Mindestanforderung.
Für den Rankingwert zählen allein die beiden erfolgreichen Übungen. Die sieben negativen Ergebnisse verändern diesen Wert nicht unmittelbar. Eine solche Bilanz beweist, dass jemand die verlangte Leistung zweimal erreichen kann. Sie beweist nicht, dass diese Leistung mit der für eine Weltmeisterschaft notwendigen Verlässlichkeit reproduziert werden kann.
Genau darin liegt der Unterschied zwischen Leistungsvermögen und Leistungsstabilität.
2014 bis 2017: Das Muster war bereits dokumentiert
Der Text aus dem Jahr 2017 ist für die heutige Diskussion relevant, weil er denselben Zielkonflikt anhand früherer Kriterien beschreibt. In den WM-Kriterien 2014 wurde „Stabilität“ ausdrücklich als jederzeit abrufbare und sichere Übungen verstanden. Genannt wurden außerdem Qualität, Höhe und höchste Punktzahlen mit hoher Wahrscheinlichkeit im Vorkampf einschließlich der Flugzeitbewertung.
Gleichzeitig wurde laut der damaligen Dokumentation ein Bonus von 0,5 Punkten für jede Kürübung vergeben, die bei den Frauen mindestens 13,0 und bei den Männern mindestens 16,20 Schwierigkeit erreichte. Damit standen im selben Regelwerk zwei Signale nebeneinander: der erklärte Anspruch an Sicherheit und Qualität – und ein zusätzlicher Auswahlvorteil für Schwierigkeit.
Die ab 1. Januar 2016 geltenden Bundeskaderkriterien öffneten nach den im historischen Text wiedergegebenen Angaben ein breites Feld an anerkannten Kaderwettkämpfen: mehrere nationale Pokale, Deutsche Meisterschaften, Mannschaftswettbewerbe, internationale Cups sowie Qualifikationen, Länderkämpfe, Weltcups und internationale Meisterschaften.
Die damalige DSINA-Auswertung kam auf mindestens 15 mögliche Gelegenheiten. Zwei erfolgreiche Übungen aus dieser großen Zahl konnten ausreichen, um ein Kriterium zu erfüllen. Dadurch blieben die positiven Treffer sichtbar, während die übrige Serie keinen vergleichbaren Einfluss auf die Bewertung hatte.
Das hatte eine institutionelle Nebenwirkung: Kaderplätze bestätigten nicht nur die Aktiven. Sie konnten indirekt auch als Leistungsnachweis für Trainer, Vereine, Landesturnverbände und Stützpunkte gelesen werden. Ein System, das vor allem erfolgreiche Einzelbilder dokumentiert, kann deshalb den Fortbestand der eigenen Strukturen bestätigen, ohne zu zeigen, ob stabile internationale Wettbewerbsfähigkeit entstanden ist.
Als Gegenprobe verwies der Text 2017 auf die damalige WM-Qualifikation. Nach der zeitgenössischen DSINA-Dokumentation beendeten rund 90 Prozent der gemeldeten Aktiven beim ersten Qualifikationswettkampf mindestens eine vorgesehene Übung nicht; nur Kyrylo Sonn kam vollständig durch. Bei der zweiten von drei Qualifikationen seien rund 90 Prozent der Aktiven aus Top Team Future und B-Kader endgültig aus dem Rennen ausgeschieden. Diese Angaben sind eine zeitgenössische Verbandskritik, keine unabhängig geprüfte Ergebnisstatistik. Ihr analytischer Kern bleibt dennoch bedeutsam: Viele bestätigende Einzelergebnisse hatten offenbar keine verlässlich abrufbare Wettkampfstabilität erzeugt.
Nicht dieselben Regeln – aber derselbe Mechanismus
Ein direkter Gleichheitsvergleich wäre falsch. Die Kaderkriterien 2016 boten ein breiteres Wettkampffeld; die WM-Kriterien 2026 benennen drei Nominierungswettkämpfe und zusätzlich Weltcups. Auch Punktesystem, internationale Anforderungen und sportliche Rahmenbedingungen haben sich verändert.
Vergleichbar ist aber der Auswahlmechanismus:
- 2016 konnte eine kleine Zahl positiver Leistungen innerhalb zahlreicher Gelegenheiten den Kaderstatus stützen.
- 2026 bilden die zwei besten normgerechten Übungen das Ranking; die Quote der Fehlversuche bleibt außerhalb der veröffentlichten Berechnung.
- Zusätzliche Vorschlags-, Mannschafts- und Ausnahmeregeln können auch dann eine Teilnahme ermöglichen, wenn die Mindestanforderung nicht vollständig erfüllt wurde.
Auch der Schwierigkeitsbonus kehrt in veränderter Form wieder. 2014 waren es 0,5 Punkte ab einem Grenzwert; 2026 verbessert jedes zusätzliche Zehntel Schwierigkeit den Rankingwert um ein Zehntel, sobald Mindestpunktzahl und Mindestschwierigkeit erreicht sind. In beiden Fällen wird Schwierigkeit sichtbar belohnt. Stabilität erhält dagegen keinen eigenständigen, veröffentlichten Kennwert.
Strukturell schützt das Verfahren jedoch Teilnahmechancen und institutionelle Bestätigung: Positive Fälle lassen sich zur Nominierung heranziehen, während eine lange negative Serie formal weniger Gewicht besitzt. Der Anreiz liegt damit eher auf dem Ermöglichen einer Teilnahme als auf dem Nachweis stabiler Bestleistung.
Zwei Normen bedeuten noch keine automatische Nominierung
Zwei erfüllte Mindestanforderungen garantieren nach dem Wortlaut der Kriterien keine WM-Nominierung. Die endgültige Delegation nominiert der Lenkungsstab auf Vorschlag der Cheftrainerin und des Sportdirektors. Die Norm ist somit die vorrangige sportliche Grundlage, aber weder eine automatische Startplatzgarantie noch der einzig mögliche Weg in die Mannschaft.
Die Kriterien erlauben außerdem Vorschläge für Aktive, die im Jahresverlauf „nachweislich“ zur Erfüllung der WM-Zielsetzung im Einzel beitragen können. Offen bleibt, welche Resultate diesen Beitrag belegen, wer das Potenzial bewertet und ob eine schriftliche, veröffentlichte Begründung erforderlich ist.
Wenn drei Aktive die Einzelnorm erfüllen, kann eine vierte Person auch ohne vollständigen Nachweis vorgeschlagen und nominiert werden. Eine solche Mannschaftsregel kann sportstrategisch nachvollziehbar sein. Sie beantwortet aber nicht, welche Mindestqualität der vierte Startplatz dennoch voraussetzt.
Schließlich entscheidet der Lenkungsstab über Ausnahmeregelungen. Handlungsspielraum kann bei Verletzungen, Krankheiten oder außergewöhnlichen internationalen Erfolgen sinnvoll sein. Glaubwürdig bleibt er nur, wenn Anlass, Grenzen, Nachweise und Begründung nachvollziehbar sind.
Weltcups erweitern die Zahl der Versuche
Die Norm darf nicht bei beliebigen Wettkämpfen erzielt werden. Neben den drei Nominierungswettkämpfen sind konkret Weltcups als weitere Nachweismöglichkeit vorgesehen. Die zusätzlichen Versuche sind damit an hochrangige internationale Wettkämpfe gebunden.
Trotzdem entsteht eine Fairnessfrage: Wer entscheidet über die Entsendung? Erhalten alle ernsthaften WM-Kandidatinnen und -Kandidaten vergleichbare Chancen? Oder können Einzelne mehr gültige Versuche sammeln, weil sie häufiger international eingesetzt werden? Ein Ranking ist nur so fair wie der Zugang zu den Nachweismöglichkeiten, auf denen es beruht.
Misst dieses Verfahren Stabilität?
Die klare Antwort lautet: nein. Die veröffentlichten Kriterien prüfen, ob die Mindestleistung innerhalb der zugelassenen Möglichkeiten zweimal erreicht wird. Sie messen nicht, wie verlässlich eine Person die Leistung über den Qualifikationszeitraum abruft.
Ein Stabilitätsnachweis müsste zusätzlich berücksichtigen:
- das Verhältnis erfolgreicher zu erfolglosen Übungen;
- die Zahl der Übungsabbrüche;
- Leistungen bei mehreren unterschiedlichen Wettkämpfen;
- die zeitliche Nähe zur Weltmeisterschaft;
- die Reproduktion der Norm unter Finalbedingungen;
- die Ergebnisentwicklung innerhalb des Qualifikationszeitraums.
Was Sportreform und Steuergeld damit zu tun haben
Die Reform des deutschen Spitzensports wurde politisch mit Leistung, Transparenz, Fairness und Sauberkeit begründet. Potenzialanalysen und Förderentscheidungen sollen nachvollziehbar machen, welche Strukturen internationale Erfolge erwarten lassen. Diese Ziele werden nicht schon dadurch erfüllt, dass ein Verband Punktgrenzen veröffentlicht.
Wenn ein internes Auswahlverfahren nur Bestleistungen sichtbar macht, die Fehlversuchsquote nicht ausweist und Abweichungen von Mindestanforderungen ohne veröffentlichte Begründung ermöglicht, bleibt die Datengrundlage für eine leistungsbezogene Steuerung unvollständig. Dann lässt sich weder für Politik noch Öffentlichkeit zuverlässig beurteilen, ob Förderung stabile Weltklasseleistungen hervorbringt oder vor allem bestehende Teilnahme- und Kaderstrukturen erhält.
Daraus folgt nicht automatisch ein Missbrauch öffentlicher Mittel. Es folgt aber eine berechtigte Rechenschaftsfrage: Welche überprüfbare sportliche Entwicklung wird mit der Förderung erreicht? Wer Deutschland auf höchster internationaler Ebene repräsentiert, sollte nicht nur eine mögliche Spitzenleistung, sondern deren wettkampffeste Reproduzierbarkeit nachweisen.
Keine Kritik an den Aktiven
Diese Fragen richten sich nicht gegen die Turnerinnen und Turner. Sie haben die Kriterien nicht geschrieben. Sie versuchen, innerhalb des vorgegebenen Systems ihre bestmöglichen Leistungen zu erbringen und sich für die Weltmeisterschaften zu empfehlen.
Verantwortlich für nachvollziehbare, leistungsbezogene und international ausgerichtete Auswahlmaßstäbe sind diejenigen, die das System entwickeln, beschließen und anwenden. Ebenso muss zwischen der Arbeit einzelner Trainer und der institutionellen Wirkung eines Auswahlmodells unterschieden werden.
Wenn beim ersten Nominierungswettkampf nur ein Mann und keine Frau die vollständige Anforderung zweimal erfüllen, darf die Antwort nicht allein aus weiteren Gelegenheiten und Ausnahmen bestehen. Die sportliche Führung muss auch erklären, warum so wenige Aktive die selbst festgelegten Mindestleistungen stabil abrufen können.
Mindestanforderung oder unverbindliche Orientierung?
Eine Mindestanforderung besitzt nur dann sportpolitische Glaubwürdigkeit, wenn nachvollziehbar ist, welche Konsequenz ihre Nichterfüllung hat. Wenn eine Person ohne Norm über einen ergänzenden Vorschlag, die Mannschaftsregel oder eine allgemeine Ausnahme dennoch nominiert werden kann, stellt sich die Frage, ob es sich tatsächlich um eine Mindestanforderung handelt – oder um eine bevorzugte Orientierung, von der der Lenkungsstab abweichen darf.
Die DTB-Kriterien verbinden objektive Punktwerte mit erheblichen Ermessensspielräumen. Das muss nicht zu falschen Nominierungen führen. Es verlangt aber größtmögliche Transparenz und eine Begründung, die sich an den veröffentlichten WM-Zielen messen lässt.
Die Fragen nach Abschluss der Qualifikation
Nach dem letzten Nominierungswettkampf sollte der DTB öffentlich beantworten:
- Welche Aktiven haben die Mindestanforderung zweimal vollständig erfüllt?
- Wie viele mögliche Nachweise standen jeder Person zur Verfügung?
- Wie viele Übungen blieben unter der Norm oder wurden abgebrochen?
- Wie hoch war die persönliche Erfolgsquote im gesamten Qualifikationszeitraum?
- Wer wurde ohne vollständige Normerfüllung nominiert und auf welche Bestimmung stützt sich die Entscheidung?
- Welche Leistungen lassen das Erreichen von Q2 oder eines WM-Finales erwarten?
- Welche Ausnahmen wurden angewandt, schriftlich begründet und veröffentlicht?
Erst mit diesen Angaben lässt sich beurteilen, ob die Mannschaft nach nachvollziehbaren Leistungskriterien zusammengestellt wurde – oder ob die veröffentlichten Mindestanforderungen durch interne Entscheidungen relativiert wurden.
Dabei sein ist alles – egal wie?
DSINA trägt nicht ohne Grund den Namen Dabei Sein Ist Nicht Alles. Eine Weltmeisterschaftsteilnahme ist nicht bloß eine Belohnung für Trainingsfleiß, nationale Platzierungen oder das gelegentliche Erreichen einer Mindestpunktzahl. Sie ist die Repräsentation Deutschlands auf der höchsten internationalen Wettkampfebene.
Der Text von 2017 warnt nicht vor exakt denselben Regeln wie 2026. Er warnt vor demselben Anreiz: Wenige Treffer können die Fortsetzung von Kader-, Trainer- und Teilnahmestrukturen bestätigen, während die Reihe der Fehlschläge aus dem entscheidenden Kennwert verschwindet.
Zwei erfolgreiche Übungen können ein berechtigter Leistungsnachweis sein. Zwei erfolgreiche Übungen innerhalb einer langen Folge von Fehlversuchen wären dagegen kein Beleg für Stabilität. Sie wären lediglich zwei isolierte Treffer.
Hannover hat deshalb mehr gezeigt als ein enttäuschendes Zwischenergebnis: Ein Mann erfüllte die Norm zweimal, keine Frau zweimal. Ob daraus eine Mannschaft entsteht, die Q2- und Finalleistungen verlässlich erreicht, entscheidet sich nicht daran, wie viele Wege zur Teilnahme offenbleiben. Es entscheidet sich daran, ob Leistung unter internationalem Druck reproduzierbar ist.
Geschichte wiederholt sich hier nicht als identisches Regelwerk, sondern als identischer Bewertungsfehler: Teilnahme wird ermöglicht, Stabilität bleibt ungemessen.
Und sollte die Norm am Ende nicht ausreichen, bleibt dem System noch die Ausnahme. Dann droht aus Dabei Sein Ist Nicht Alles tatsächlich etwas anderes zu werden: Dabei sein ist alles – wenn nötig auch ohne die verlangte Leistung.
Quellen und Dokumentengrundlage
- DTB: Qualifikationskriterien WM 2026, Trampolinturnen
- DTB: Übersicht der Qualifikationskriterien Trampolinturnen
- DTB: Offizielle Ergebnisse der Finals 2026 in Hannover
- DSINA: Historische Einordnung der Kader- und WM-Kriterien 2014–2017 (vom Nutzer bereitgestelltes Dokument)
- DSINA: „Perspektivkader?“ – Veröffentlichung mit dem historischen Text
- Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 18/244 vom 29. Juni 2017 – Reform des Spitzensports
- Deutscher Bundestag: Hintergrund zu PotAS und Spitzensportförderung
Hinweis: Die historischen Prozentangaben und die Bewertung der Qualifikationswettkämpfe 2017 werden als zeitgenössische DSINA-Dokumentation kenntlich gemacht. Sie wurden für diese Fassung nicht als unabhängige amtliche Ergebnisstatistik behandelt.
DSINA wird den weiteren Qualifikationsweg dokumentieren: Normerfüllung, Zahl der Versuche, Erfolgsquote, Nominierung, mögliche Ausnahmen und schließlich das Abschneiden bei der Weltmeisterschaft.

