Vom Kriterium zur Konsequenz
DSINA · Analyse und Einordnung
Leistung messen heißt Entscheidungen vorbereiten
David Charles Pittaway · Redaktioneller Stand 29. September 2026
Eigenständige Neufassung v1.1
DSINA grüßt euch,
im deutschen Spitzensport gibt es Auswahlregeln, verantwortliche Trainer und Gremien, die über Nominierungen und Strukturen entscheiden. Damit sind wichtige Voraussetzungen für Leistungssteuerung vorhanden. Ob das System wirksam arbeitet, zeigt sich jedoch erst daran, wie es Ergebnisse bewertet und welche Entscheidungen aus dieser Bewertung folgen. Genau diese Verbindung muss endlich, auch im deutschen Trampolinturnen nachvollziehbar werden.
DSINA steht für „Dabei Sein Ist Nicht Alles“. Als Sportwissenschaftler, ehemaliger Bundestrainer und Teamchef begleite ich die Entwicklung dieser Sportart kritisch. Meine Frage ist, ob Training, Auswahl und Förderung die Athletinnen und Athleten verlässlich an das internationale Leistungsniveau heranführen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Aktiven und bei denjenigen, die ihre Vorbereitung und die Rahmenbedingungen gestalten
Über Jahre hinweg hat DSINA die Entwicklung des deutschen Trampolinturnens kritisch begleitet. Dabei ging es nie um die Erwartung, deutsche Athletinnen und Athleten müssten jeden internationalen Wettkampf gewinnen. Niederlagen gehören zum Leistungssport; auch Übungsabbrüche gehören zum Trampolinturnen. Die entscheidende Frage beginnt dort, wo aus einzelnen Ereignissen ein wiederkehrendes Muster wird – und wo nicht mehr nachvollziehbar ist, welche Entscheidungen ein professionelles Leistungssystem daraus ableitet.
Mein Urteil nach dem Rückblick auf die seit 2017 dokumentierten Einzelwettkämpfe lautet: Dem deutschen Trampolinturnen gelingt es zu selten, vorhandenes Potenzial in verlässlich konkurrenzfähige Wettkampfleistungen umzusetzen. Die Berichte bis September 2026 beschreiben diese Schwierigkeit über fast ein Jahrzehnt, also über einen erheblichen Teil einer Sportlergeneration. Das Gewicht dieser Kritik liegt in ihrer Wiederkehr über Jahre, Wettkämpfe und Trainingsorte hinweg. Veränderte Regeln verlangen einen sorgfältigen Vergleich; entscheidend bleibt, wie regelmäßig die Aktiven unter den jeweils geltenden Bedingungen international bestehen. [8–10]
Der Anlass dieser Analyse ist die Diskussion um die WM-Nominierung 2026 und um den Umgang mit wiederkehrenden Leistungslücken. Im Mittelpunkt stehen drei Aufgaben: die Aussagekraft der Kriterien zu prüfen, Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und ihre Wirkung später zu bewerten. Beispiele aus anderen Sportarten zeigen, welche Veränderungen und Erklärungen grundsätzlich möglich sind. Sie ersetzen keine Untersuchung des Trampolinturnens, liefern aber konkrete Vergleichspunkte für die Arbeit eines Verbandes.
Was die WM-Kriterien tatsächlich leisten
Der Deutsche Turner-Bund verfügt im Trampolinturnen über konkrete Nominierungskriterien. Für die Weltmeisterschaften 2026 in Nanjing nennt er sportliche Zielstellungen: Q2- und Finalleistungen im Einzel sowie Finalleistungen im Team und im Synchronwettbewerb. Für Frauen und Männer gelten Mindestwerte aus Endpunktzahl und Schwierigkeit; die vollständige Mindestanforderung muss zweimal nachgewiesen werden. Q2 bezeichnet die zweite Qualifikationsrunde beziehungsweise das Halbfinale vor dem Einzel-Finale. [1]
Konkret verlangt der reguläre Normnachweis bei den Frauen mindestens 53,0 Punkte bei einer Schwierigkeit von mindestens 12,5; bei den Männern mindestens 58,5 Punkte bei einer Schwierigkeit von mindestens 17,0. Beide Anforderungen müssen jeweils in derselben Übung erfüllt sein, und dieser Nachweis ist zweimal zu erbringen. Für das Ranking werden die zwei besten normgerechten Übungen berücksichtigt. Das Regelwerk kennt darüber hinaus weitere Vorschlags- und Ausnahmemöglichkeiten. Zwei Nachweise sind daher weder eine vollständige Leistungsbilanz noch für sich allein eine automatische Startgarantie. [1]
Damit fällt eine einfache Erklärung weg. Man kann nicht behaupten, das deutsche Trampolinturnen besitze keine Kriterien. Es besitzt sie. Gerade deshalb muss genauer gefragt werden:
Wer erfüllt sie? Wer erfüllt sie nicht? Wie konsequent werden sie angewendet? Wie viele Versuche stehen den Beteiligten zur Verfügung? Wer entscheidet über Abweichungen – und wie werden diese sportfachlich begründet?
Noch wichtiger ist die Frage nach dem Ergebnis der Auswahl: Was geschieht, wenn formal normgerechte Leistungen später nicht zu den angekündigten internationalen Zielen führen? Kriterien sind kein Selbstzweck. Sie sollen eine belastbare Verbindung zwischen gegenwärtiger Leistung, prognostiziertem Potenzial und dem Zielwettkampf herstellen.
Hier muss zwischen einer nationalen Mindestanforderung und der tatsächlichen internationalen Konkurrenzfähigkeit unterschieden werden. Eine erfüllte Norm zeigt zunächst, dass eine festgelegte Leistung gelungen ist. Ob diese Leistung für Q2 oder ein Finale reicht, entscheidet der Vergleich im internationalen Feld. Ob sie unter WM-Bedingungen wiederholbar ist, lässt sich aus einem einzelnen gelungenen Versuch ebenfalls nicht ablesen.
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die zusätzliche Information: Zwei Aktive erreichen jeweils zweimal eine Mindestleistung. Die erste Person benötigt dafür zwei Versuche, die zweite acht. Beide verfügen über zwei Nachweise; ihre beobachtete Trefferquote ist unterschiedlich. Das ist ein schematisches Beispiel und keine Aussage über bestimmte Athleten. Für eine sportfachliche Bewertung wären außerdem Wettkampfbedingungen, zeitliche Entwicklung und die Qualität der übrigen Übungen zu berücksichtigen.
Wer die Eignung der Kriterien beurteilen will, sollte deshalb neben den besten Leistungen auch die gesamte relevante Versuchsserie betrachten. Andernfalls bleibt offen, ob das Ranking eine stabile Leistungsfähigkeit oder seltene Spitzen innerhalb einer schwankenden Serie abbildet. Genau diese Unterscheidung entscheidet darüber, wie belastbar die Prognose für einen Zielwettkampf ist.
Die jüngste DSINA-Auswertung macht diese Lücke greifbar: In dem untersuchten Vergleichskreis erfüllten acht von 71 Einzelküren bei vier Wettkampfstationen die vollständige WM-Norm, also 11,3 Prozent. Die übrigen 63 Übungen waren nicht sämtlich Abbrüche; auch vollständige Übungen konnten die Mindestanforderungen verfehlen. Diese Zwischenbilanz mit Datenstand 4. September 2026 ist keine vollständige Saisonbewertung. Sie zeigt jedoch, weshalb einzelne Normerfüllungen allein wenig darüber sagen, wie sicher die geforderte Leistung im entscheidenden Moment wiederholt werden kann. [9]
Ausnahmen brauchen erkennbare Voraussetzungen
Die WM-Kriterien eröffnen ausdrücklich Spielräume. Beispielsweise kann bei drei erfüllten Einzelnormen eine weitere Person ohne diesen Normnachweis auf Vorschlag der Cheftrainerin durch den Lenkungsstab nominiert werden. Das Regelwerk berücksichtigt außerdem nachweisbare Beiträge zur WM-Zielstellung und besondere Synchronkonstellationen. Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Lenkungsstab. [1]
Solche Möglichkeiten sind nicht automatisch ein Beleg für Protektionismus. Sie können sportfachlich sinnvoll sein, wenn eine starre Anwendung der regulären Auswahl den veröffentlichten Zielen nicht gerecht würde. Entscheidend ist, dass eine konkrete Entscheidung von den geltenden Regeln gedeckt ist. Allgemeine Hinweise auf Potenzial oder besondere Umstände dürfen nicht stillschweigend als zusätzliche, beliebig verfügbare Ausnahmetatbestände behandelt werden.
Problematisch wird eine Ausnahme erst dann, wenn ihre Voraussetzungen nicht erkennbar sind, vergleichbare Fälle unterschiedlich behandelt werden oder veröffentlichte Mindestanforderungen ihre steuernde Wirkung verlieren. Eine Ausnahme braucht deshalb mindestens einen benannten Grund, einen überprüfbaren Leistungsbezug und eine nachträgliche Bewertung am ursprünglich formulierten Ziel.
Die Prüfung beginnt bei der veröffentlichten Regel und der tatsächlich gezeigten Leistung. Danach muss erkennbar sein, weshalb eine bestimmte Entscheidung einschließlich einer möglichen Ausnahme getroffen wurde. Nach dem Zielwettkampf folgt die Bewertung: Welche Erwartung hat sich bestätigt, welche nicht, und was bedeutet das für das nächste Verfahren?
Ein schwaches Ergebnis beweist nachträglich nicht automatisch, dass eine Ausnahme unvertretbar war. Eine Prognose kann trotz sorgfältiger Prüfung scheitern. Ebenso wenig macht ein zufällig gutes Ergebnis eine unbegründete Entscheidung methodisch richtig. Bewertet werden müssen die damalige Informationslage und die spätere Wirkung. Auf dieser Grundlage lässt sich über die Qualität der Auswahl sachlich streiten.
Für DSINA bedeutet das, die jeweils geltende Regel, den Leistungsnachweis und die erkennbare Begründung zusammenzuführen. Wo Informationen fehlen, ist zunächst diese Lücke zu benennen. Persönliche Vermutungen ersetzen keinen Beleg. Der Verband wiederum könnte die wesentlichen sportlichen Gründe erklären, ohne vertrauliche Gesundheitsdaten oder interne Personalunterlagen offenzulegen.
Welche Folgen eine Zielverfehlung haben kann
Kriterien bilden nur die erste Hälfte eines Leistungssystems. Die zweite Hälfte lautet: Was geschieht, wenn das erwartete Ergebnis ausbleibt? Entwicklungen in anderen Verbänden zeigen, dass sichtbare Konsequenzen im deutschen Spitzensport grundsätzlich möglich sind.
Am 29. August 2026 teilte der Deutsche Hockey-Bund mit, dass er Frauen-Bundestrainerin Janneke Schopman mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben entbunden hatte. Der Verband verwies im selben Bericht auf den sechsten Platz bei der WM 2026 und erinnerte auch an EM-Silber 2025. Eine vollständige interne Leistungsanalyse veröffentlichte er dort nicht. Aus dieser Mitteilung lässt sich deshalb nicht ableiten, dass allein die WM-Platzierung die Trennung verursachte. [2]
Der Fall zeigt, dass eine personelle Konsequenz möglich ist, auch wenn frühere Erfolge vorliegen. Die Vergleichsfrage lautet: Welche Ziele wurden vereinbart, welche Entwicklung wurde festgestellt und weshalb erschien eine Fortsetzung oder eine Veränderung der Zusammenarbeit sportfachlich sinnvoll?
Im Trampolinturnen muss dieselbe Frage zulässig sein. Wer Verantwortung für die Entwicklung übernimmt, muss sich auch an dieser Entwicklung messen lassen. Wiederholte Zielverfehlungen können Änderungen der Trainingsplanung, der Aufgabenverteilung oder der Betreuung verlangen. Wenn eine tragfähige Verbesserung ausbleibt und die Ursachen im Verantwortungsbereich der Führung liegen, müssen auch personelle Veränderungen prüfbar sein.
Ein einzelner Übungsabbruch begründet keine solche Entscheidung. Für eine belastbare Bewertung braucht es einen angemessenen Zeitraum, vorher bekannte Ziele und eine Prüfung der Bedingungen, die die Verantwortlichen tatsächlich beeinflussen konnten. Ebenso sollte erkennbar sein, ob bereits vereinbarte Korrekturen umgesetzt wurden. Kontinuität kann sportfachlich begründet sein; sie braucht dafür dieselbe nachvollziehbare Prüfung wie ein Wechsel.
Leistung muss vor dem Wettkampf beschrieben werden
Ein zweites Beispiel liefert das deutsche Männerhockey. Vor der WM erläuterte Bundestrainer André Henning am 7. August 2026 öffentlich, wie er an Rollenklärung, Abstimmung unter Druck und der Wettkampfstabilität seines Systems arbeitete. Er beschrieb auch die wiederholte Überprüfung dieser Arbeit im Training. Damit benannte er Merkmale, an denen sich die Vorbereitung beobachten ließ. [3]
Eine öffentliche Erklärung ist noch kein Nachweis erfolgreicher Trainingsarbeit. Sie schafft aber einen Bezugspunkt für die spätere Bewertung. Außenstehende können erkennen, was der Trainer erreichen wollte und welche Beobachtungen seine Einschätzung stützen oder infrage stellen würden.
Auch im Trampolinturnen müssten vorab sportartspezifische Aussagen möglich sein: Wie viele vollständige Übungen sollen auf welchem Schwierigkeits- und Qualitätsniveau stabil gelingen? Wie regelmäßig sollen Q2 oder Finals erreicht werden? Wie viele Nachwuchsaktive sollen innerhalb eines festgelegten Zeitraums internationales Anschlussniveau entwickeln?
Dazu gehört, technische Qualität verständlich zu beschreiben. Schwierigkeit muss kontrolliert aufgebaut und mit einer vollständigen, sauber ausgeführten Übung verbunden werden. Wer nur den geplanten Schwierigkeitswert betrachtet, sieht die Absicht; wer Ausführung und Wiederholbarkeit hinzunimmt, kann die realisierte Leistung beurteilen. Für die Trainingssteuerung ist gerade die Entwicklung dieses Verhältnisses aussagekräftig.
Ohne vorher benannte Maßstäbe lässt sich beinahe jedes Ergebnis im Nachhinein passend interpretieren. Mit ihnen entsteht Verantwortung.
Stützpunkte müssen ihren Leistungsauftrag erfüllen
Auch Bundesstützpunktstrukturen können verändert werden. Der Deutsche Schwimm-Verband berichtete am 8. August 2026 über die genehmigte Verlegung des nicht aktiven Stützpunkts Freiwasserschwimmen von Würzburg nach München zum 1. Januar 2027. Der Wechsel wurde ausnahmsweise innerhalb eines laufenden Olympiazyklus ermöglicht. Er ist zum Stand dieses Beitrags eine beschlossene künftige Veränderung. [4]
In Magdeburg wurde nach dem DSV-Bericht vom 28. August 2026 die Entwurfsplanung für ein nationales Schwimmzentrum beschlossen und ein Kostenrahmen von 51 Millionen Euro bestätigt. Auch hier geht es um ein Vorhaben, dessen künftige sportliche Wirkung erst zu prüfen sein wird. Eine Finanzierungs- oder Bauentscheidung belegt noch keinen Leistungsgewinn. [5]
Schwimmen und Trampolinturnen sind sportfachlich nicht unmittelbar vergleichbar. Die Beispiele zeigen jedoch, dass Standorte und Investitionen Gegenstand konkreter Entscheidungen sein können. Ein Bundesstützpunkt hat einen gegenwärtigen Entwicklungsauftrag. Seine bisherige Geschichte beantwortet nicht von selbst, ob die heutige Arbeit diesen Auftrag erfüllt.
Dass die Frage mehrere Trainingsorte betrifft, zeigt etwa die DSINA-Betrachtung des Weltcups in Cottbus 2024: Bei den zwölf aufgeführten Qualifikationsübungen von Aktiven aus Frankfurt, Cottbus, Stuttgart und Bad Kreuznach erreichte keine den Haltungswert 16,0. [10] Damit wird eine gemeinsame Schwäche in der Ausführungsqualität sichtbar. Die Wiederkehr ähnlicher Probleme spricht aber dafür, auch gemeinsame Trainingsprioritäten und die nationale Leistungssteuerung zu prüfen. Entscheidend ist, ob Qualität und Wettkampfsicherheit über Jahre gemeinsam zunehmen.
Was das für Stuttgart bedeutet
Für Stuttgart stellt sich diese Frage besonders deutlich. Die Stadt führt das Trampolin-Forum als Sportstätte im Neckar Park auf. [7] Die vorhandene Infrastruktur ist eine Voraussetzung, deren sportlicher Nutzen erklärt und überprüft werden muss. Die von DSINA angesprochenen Leistungslücken werden nicht dadurch beantwortet, dass auf Trainingsräume, Betreuung oder den Status des Standorts verwiesen wird.
Meine Kritik richtet sich darauf, welche Verbesserung mit den eingesetzten Ressourcen erreicht werden soll und wer dafür einsteht. Wenn bisherige Ergebnisse Anlass zur Kritik geben und zugleich weiter in den Standort investiert wird, muss die zugrunde liegende Entscheidung verständlich sein. Welche Schwäche soll die Investition beheben? Welche Veränderungen in der Trainingsarbeit begleiten sie? Und bis wann soll sich zeigen, ob der gewählte Weg trägt?
Die Arbeit des Trainerteams gehört in diese Bewertung. Auch die mit Michael Kuhn verbundene langjährige Betreuung am Standort darf einer solchen Prüfung nicht entzogen werden. Erfahrung ist fachlich relevant; die heutige Wirkung der Arbeit muss sich dennoch an nachvollziehbaren Entwicklungszielen zeigen. Dabei sind Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und tatsächlich verfügbare Ressourcen den jeweiligen Personen zuzuordnen, bevor ihnen Erfolg oder Misserfolg zugerechnet wird.
Die von mir angesprochenen Wechsel von Athletinnen und Athleten aus Stuttgart an andere Trainingsorte gehören ebenfalls in eine Standortanalyse. Aufschlussreich wäre eine nachvollziehbare Übersicht darüber, wer wann wechselte, welche Gründe dokumentiert sind und wie sich die Leistungen anschließend entwickelten.
Ein Standort darf Athletenentwicklung nicht nur anhand derjenigen bewerten, die bleiben. Zugänge, Abgänge und der Übergang aus dem Nachwuchs in die internationale Seniorenklasse prägen seine Bilanz. Gerade deshalb wären vollständige Übungen, technische Qualität, kontrollierter Schwierigkeitsaufbau und regelmäßige Q2- oder Finalleistungen sinnvolle Gegenstände einer über mehrere Jahre angelegten Auswertung.
Die Konsequenz einer solchen Prüfung steht nicht im Voraus fest. Sie kann weitere Investitionen und personelle Kontinuität rechtfertigen. Sie kann aber ebenso ergeben, dass Aufgaben anders verteilt, Methoden geändert oder Trainerstellen neu besetzt werden müssen. Auch der Status eines Standorts muss dabei überprüfbar sein. Wenn ein System solche Möglichkeiten von vornherein ausschließt, begrenzt es seine eigene Fähigkeit zur Korrektur. Für DSINA stellt sich diese Frage beispielsweise am Standort Stuttgart: Auf welcher leistungsbezogenen Grundlage wird dessen Status angesichts der über Jahre dokumentierten Ergebnisse weiterhin bestätigt – und welche überprüfbaren Kriterien würden eine Veränderung erforderlich machen?
Trainerentscheidungen lassen sich nachvollziehbar erklären
Der Deutsche Eishockey-Bund beschrieb bei der Vorstellung von André Rankel als Männer-Bundestrainer am 27. August 2026 einen mehrstufigen Auswahlprozess. Vorstand, sportlicher Berater und Sportkommission waren beteiligt; verschiedene Kandidatenprofile wurden geprüft. Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung. Damit wurde ein wesentlicher Teil des Entscheidungswegs öffentlich erkennbar. [6]
Personaltransparenz bedeutet nicht, Personalakten öffentlich zu machen. Sie bedeutet, dass ein öffentlich gefördertes System erklären kann, wer Kandidaten anhand welcher Anforderungen bewertet, wer entscheidet, welche sportlichen Ziele vereinbart werden und wer die spätere Arbeit beurteilt. Dass andere Verbände solche Wege darstellen können, zeigt: Es ist möglich.
Auch dieser Vergleich hat eine Grenze. Eine veröffentlichte Verfahrensbeschreibung beweist nicht, dass das Verfahren in jeder Hinsicht gut war oder der berufene Trainer erfolgreich sein wird. Sie ermöglicht aber eine genauere Nachfrage. Für das Trampolinturnen wäre entsprechend zu erklären, welche Anforderungen für eine Aufgabe gelten und wer später prüft, ob die vereinbarten Entwicklungsziele erreicht wurden.
Was eine belastbare Leistungsbilanz enthalten sollte
Aus den Beispielen ergibt sich ein konkreter Maßstab für die Führung des deutschen Trampolinturnens. Nach einem Zielwettkampf sollte eine zusammenhängende Darstellung beantworten, welche Erwartungen bestanden, was erreicht wurde und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden. Eine solche Bilanz könnte folgende Angaben enthalten:
- Die vorher festgelegten Ziele, den Bewertungszeitraum und die Verantwortung für ihre Umsetzung.
- Die relevanten Leistungen einschließlich vollständiger Übungen, Abbrüche und Normnachweise sowie den Abstand zum angestrebten internationalen Niveau.
- Die Auswahlentscheidungen und die sportfachlichen Gründe für etwaige Ausnahmen.
- Die festgestellten Ursachen einer Zielverfehlung, getrennt von noch zu prüfenden Erklärungen.
- Die beschlossenen Maßnahmen mit Zuständigkeit und Termin sowie die Ergebnisse einer späteren Überprüfung.
Das wäre keine Forderung nach Veröffentlichung sämtlicher interner Unterlagen. Es wäre eine fachliche Rechenschaft über den Zusammenhang zwischen Zielen, Entscheidungen und Ergebnissen. Wo geschützte Informationen Grenzen setzen, kann die Darstellung zusammengefasst bleiben. Entscheidend ist, dass die Begründung weiterhin verständlich ist.
Zum redaktionellen Stand dieses Beitrags stehen weitere WM-Qualifikationswettkämpfe noch aus. Das veröffentlichte Regelwerk nennt den 3. und 4. sowie den 17. Oktober 2026. [1] Ihre Ergebnisse werden hier nicht vorweggenommen. Die Frage nach der Qualität der Leistungssteuerung lässt sich bereits formulieren; eine vollständige Bilanz des Nominierungsverfahrens und seiner WM-Wirkung muss die noch ausstehenden Leistungen berücksichtigen.
Kriterien müssen zu überprüfbaren Entscheidungen führen
Die Beispiele aus Hockey, Schwimmen und Eishockey sind keine pauschalen Qualitätsurteile über diese Verbände. Sie zeigen, dass personelle Veränderungen, Standortentscheidungen, Investitionen und öffentlich erläuterte Auswahlverfahren im deutschen Spitzensport möglich sind. Daraus folgt noch keine bestimmte Entscheidung für das Trampolinturnen. Es folgt aber die berechtigte Frage, wie die vorhandenen Instrumente dort eingesetzt und überprüft werden.
Erfolge gehören ausdrücklich zu dieser Bilanz. Matthias Schuldts Weltcupsieg im Einzel in Cottbus 2025 zeigt, dass international Leistungen möglich sind. [11] Für die Wirksamkeit des gesamten Systems bleibt entscheidend, wie beständig darauf aufgebaut wird und ob weitere Aktive dieses Niveau erreichen. Mein Einwand richtet sich gegen eine Bilanz, in der einzelne Höhepunkte als Beleg für eine dauerhaft tragfähige Entwicklung genügen sollen. Über einen so langen Zeitraum muss sich Fortschritt auch darin zeigen, dass konkurrenzfähige Leistungen häufiger und verlässlicher gelingen.
Für mich liegt die entscheidende Lücke zwischen einem festgestellten Leistungsproblem und der nachvollziehbaren Reaktion darauf. Eine weitere Analyse hilft nur dann, wenn sie die Ursachen genauer bestimmt und die nächste Entscheidung beeinflusst. Eine zusätzliche Ressource hilft nur dann, wenn klar ist, welches Problem sie lösen soll. Und eine Trainerentscheidung ist erst dann fachlich nachvollziehbar, wenn ihre Anforderungen und ihre spätere Bewertung erkennbar sind.
Von Athletinnen und Athleten wird verlangt, eine Leistung unter Wettkampfbedingungen nachzuweisen. Von einem professionell geführten Leistungssystem darf entsprechend erwartet werden, dass es die Wirkung seiner Arbeit erklärt. Wer den bisherigen Weg fortsetzt, sollte darlegen können, weshalb er erfolgversprechend ist. Wer ihn verändert, sollte begründen können, warum die neue Maßnahme zur festgestellten Ursache passt.
DSINA fordert deshalb eine überprüfbare Verbindung zwischen Kriterium, gezeigter Leistung, Entscheidung und späterer Bewertung. Wo Ziele wiederholt verfehlt werden, muss auch die Verantwortung für Training, Auswahl und Standortentwicklung Gegenstand dieser Bewertung sein. Erst daran lässt sich erkennen, ob Leistung tatsächlich gesteuert wird.
Mit sportlichen Grüßen
David Pittaway
Sportwissenschaftler
Ehemaliger Bundestrainer und Teamchef Trampolinturnen
Herausgeber von DSINA – Dabei Sein Ist Nicht Alles
Quellen und Dokumentationsgrundlage
Die verlinkten Regelwerke und Verbandsmitteilungen bilden die Grundlage der konkreten Beispiele. Die daraus abgeleiteten Anforderungen an Bewertung und Rechenschaft sind die sportfachliche Einordnung von DSINA. Redaktioneller Stand 29. September 2026.
[1] DTB: Nominierungskriterien WM 2026 Trampolinturnen, Stand 22. Dezember 2025, insbesondere Abschnitte A sowie C bis F. Quelle öffnen
[2] DHB: DHB und Janneke Schopman gehen getrennte Wege, 29. August 2026. Quelle öffnen
[3] DHB: WM-Interview mit Bundestrainer André Henning, 7. August 2026. Quelle öffnen
[4] DSV: Bundesstützpunkt Freiwasserschwimmen ab 2027 in München, 8. August 2026. Quelle öffnen
[5] DSV: Magdeburg gibt grünes Licht für das Schwimmzentrum für Deutschland, 28. August 2026. Quelle öffnen
[6] DEB: Vorstellung von André Rankel als Männer-Bundestrainer, 27. August 2026. Quelle öffnen
[7] Stadt Stuttgart: NeckarPark, Übersicht der Sportstätten einschließlich Trampolin-Forum. Die Seite belegt keine konkrete Baukostensumme oder aktuelle Zahl der Trainerstellen. Quelle öffnen
[8] DSINA: Einschätzung der Lage, 23. Januar 2021; Rückblick auf Kriterien und Wettkampfergebnisse 2017. Quelle öffnen
[9] DSINA: Acht Treffer, 63 Nicht-Normen, 12. September 2026; Datenstand 4. September 2026. Quelle öffnen
[10] DSINA: Euphorie vs Realität Teil 2, 29. Juni 2024; insbesondere die Auswertung des Weltcups Cottbus. Quelle öffnen
[11] DTB: Schuldt gewinnt Gold beim Heim-Weltcup, 21. September 2025. Quelle öffnen
Die Hinweise auf Standortwechsel beruhen auf meinen Beobachtungen. Eine vergleichende Auswertung der einzelnen Wechsel und der anschließenden Leistungsentwicklung ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.
Redaktioneller Hinweis
Der DTB kann die in diesem Beitrag dargestellten Tatsachen und Bewertungen jederzeit durch eigene Daten oder eine sportfachliche Stellungnahme ergänzen, korrigieren oder ihnen widersprechen. DSINA wird eine eingehende Stellungnahme sachlich prüfen und im Zusammenhang mit diesem Beitrag angemessen berücksichtigen.

